Auseinandersetzung in Markranstädt geht in die nächste Runde - Parteien sehen sich vor Gericht wieder“
Am Mittwoch den 28.03.2012 verhandelt das Landgericht Leipzig um 9 Uhr ein Verfahren zwischen der Bürgermeisterin der Stadt Markranstädt Carina Radon und der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Markranstädt. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen stehen dabei Pressemitteilungen der Fraktion DIE LINKE, in der die Fraktion der Rathauschefin eine intensive Abneigung gegenüber der Partei vorwirft und der Vorwurf, dass Frau Radon einem Ratsmitglied der LINKEN unterstellt habe, dass er pädophile Neigungen habe.
Die Bürgermeisterin hatte daraufhin im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes versucht, eine Unterlassungsverfügung zu erhalten und war damit bereits vor dem Amtsgericht Borna gescheitert. Nunmehr haben die Rechtsanwälte sofortige Beschwerde dagegen eingelegt, so dass am Mittwoch die Verhandlung vor dem Landgericht Leipzig stattfindet.LINKEN Stadtrat Hans-Jürgen Berg, gegen den Radon in einem weiteren Verfahren wegen Unterlassungsverfügung prozessiert zeigt sich empört: “Mit welchen Mitteln Frau Radon versucht die Opposition einzuschüchtern und mundtot zu machen, spricht für sich. Frau Radon führt Markranstädt strikt autoritär, Widerspruch ist unerwünscht. Deswegen gab es bereits mehrfach die Aufforderung, dass Frau Radon zurücktreten muss.“In einem weiteren Verfahren wendet sich die Bürgermeisterin gegen die aufgestellte Behauptung, dass Sie Briefe an den Verlag „Linus Wittich KG“ geschickt hätte, in denen sie den Stadtrat Hans-Jürgen Berg namentlich angreift. Hierzu hat inzwischen auch der sächsische Datenschutzbeauftragte Stellung bezogen und mitgeteilt, dass insoweit ein Verstoß gegen § 16 Abs. 1, Nr. 1 SächsDSG vorliegt und die Stadtverwaltung Markranstädt aufgefordert worden ist, diese Praxis zukünftig zu unterlassen.Rechtsanwalt Jürgen Kasek, der den angegriffenen Stadtrat vertritt, zeigt sich gelassen: „Es handelt sich schon um eine Besonderheit dergestalt, dass es eher unüblich ist, dass sich Teile eines Stadtrates gegenseitig mit Unterlassungsklagen überziehen. Die Vorwürfe von Seiten der Stadtverwaltung und Frau Radon sind jedoch alle nicht gerechtfertigt und von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG gedeckt. Zudem kann ein einzelner Stadtrat nicht für Presseerzeugnisse der Fraktion haftbar gemacht werden, wie auch das OLG München bereits entschieden hat. Ich rechne daher am Mittwoch mit einem Erfolg in der Sache.“
