Jürgen Kasek

eratischer Eskapismus

PM zum Ostdeutschen Energieforum in Leipzig

Pressemitteilung BUND Regionalgruppe Leipzig, 09.05.2012

Pressemitteilung zum "Ostdeutschen Energieforum" am 10./11. Mai 2012 in Leipzig (CCL)

Am 10.05. und 11.05. findet in Leipzig das Ostdeutsche Energieforum statt. Der Schirmherr Philipp Rösler (FDP) fordert: „Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss effizienter erfolgen“, versteht hierunter aber „Investitionen in neue konventionelle Kraftwerke“ (beide Zitate aus seinem Grußwort). Der BUND Leipzig nimmt dies zum Anlass um die derzeitige Energiepolitik der Bundesregierung aufs Schärfste zu kritisieren.

Denn statt an dem verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien zu arbeiten und dafür die Weichen zu stellen, wird weiterhin auf den Klimakiller Kohle gesetzt und weiterhin soll auch in der Region Leipzig ganze Ortschaften einer Technologie von vorgestern weichen. Braunkohle ist als Rohstoff zu wertvoll um einfach verfeuert zu werden. Auch wenn die Prozesse zur stofflichen Verwertung von Kohle die Forschungsphase noch nicht abgeschlossen haben, werden durch die konventionelle Verstromung kostbarste Ressourcen zu lasten des Klimas verschleudert.

Verwunderung ruft auch hervor, dass auf dem Ostdeutschen Energieforum kein Vertreter der Erneuerbaren Energien als Referent dabei ist. Die Ausrichtung ist einseitig und beweißt die fehlende Innovations- und Vorstellungskraft der Regierung.

Im Klartext bedeutet die derzeitige Energiepolitik folgendes:

  • Kohleverstromung für viele weitere Jahrzehnte: Da Großkraftwerke viele Volllaststunden benötigen, um rentabel zu sein, bedeutet dies zwangsläufig: Kappung der erneuerbaren Energien und somit Anheizung des Klimawandels.
  • Dass durch CCS (Abscheidung und unterirdische Verpressung des CO2) Kohlekraftwerke "klimafreundlich" würden, ist eine reine und absolut fragwürdige Behauptung. Dadurch, dass interessierte Kreise sie unentwegt wiederholen, wird sie nicht zur Wahrheit. Tatsache ist: Bei Anwendung der CCS-Technik muss für die Erzeugung der gleichen Strommenge beträchtlich mehr Kohle verfeuert werden, was bedeutet: mehr Kraftwerke, mehr Tagebaue, mehr Wasserverbrauch und weitere Umweltschäden. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit führt die unterirdische Verpressung des CO2 zur Kontamination des Grundwassers.

Der BUND Leipzig fordert:

1. Deckung des Energiebedarfs zunehmend und letztlich vollständig durch erneuerbare Energien (Stromerzeugung zu 100% aus regenerativen Energien im Jahr 2050).

2. Reduktion des Energieverbrauchs bis zum Jahre 2030 um 50%, unter anderem durch Energieeinsparung bei Altbausanierung, sparsame Fahrzeuge sowie effizientere Stromnutzung.

3. Senken der Treibhausgasemissionen, insbesondere der CO2-Emissionen, bis zum Jahr 2020 um 40% und bis zum Jahr 2050 um mehr als 80%.

3. Änderung der Gesetze zur besseren Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz.

4. Sofortiger Ausstieg aus der Atomenergie und ein Auslaufen der Stromerzeugung durch Kohlekraftwerke,

um hohe atomare Risiken zu minimieren und ehrgeizige Klimaschutzziele einzuhalten.

Grüne, Bürgerinitiativen gegen CO2-Verpressung und weitere Gruppierungen werden am 10.5. ab   8.00 Uhr vor dem CongressCentrumLeipzig (CCL) für eine Weichenstellung der Energiepolitik in diese Richtung demonstrieren.

Am Abend des 10.5. wird eingeladen zu einer öffentliche Diskussionsveranstaltung zum Thema  

"Energiewende oder CCS-System?" Beginn: 19.30 Uhr, Ort: Restaurant "Zum Kartoffelsack",

Möckernscher Weg 1 (Nähe CCL)

Jürgen Kasek, Vorstandsvorsitzender BUND Leipzig

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Posted May 9, 2012

Stellungnahme BUND Leipzig zum Bebauungsplan NR. 384, "Westlich vom Cottaweg"

B-Plan Nr. 384 "Westlich vom Cottaweg" (Trainingszentrum RB Leipzig)


Sehr geehrte

vielen Dank für die Beteiligung am oben genannten Verfahren.
Bereits im Vorfeld hat sich der B.U.N.D. Regionalgruppe Leipzig mit den betreffenden Unterlagen zum Verfahren vertraut gemacht. Auch im Hinblick auf die bereits seit mehr als einem Jahr bestehende positive informelle Zusammenarbeit mit dem Hauptnutzer der in Rede stehenden B-Plan-Fläche, dem RasenballSport Leipzig e.V., wurden vereinsex- und -intern zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens zahlreiche Punkte diskutiert und Ergänzungen/Forderungen formuliert, die wir Ihnen hiermit übermitteln wollen.
Unserer Ansicht nach lassen sich mit kooperativen Gesprächen und einem umfassenden Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten (Stadtverwaltung, RB Leipzig, breite Teile der Umweltverbände) Lösungen erzielen, die allen Ansprüchen gerecht werden und auch solcherart kommuniziert werden können.
Folgende Punkte sind für den BUND dabei als wesentlich zu erachten:

> Eindeutig definieren, wie der UVS-Verpflichtung inkl. FFH-VP nachgekommen wird. Dies war eine wichtige Festlegung zwischen Vereinen, RBL und Stadtverwaltung zum früheren Planungsstand im Februar 2011.

> Erweiterung des Untersuchungsgebiets um das Elsterbecken. Beachtet werden sollten hier die Schwemminseln (und deren Initiale) bzw. das Gewässer selbst unter Biotopverbundaspekten für gewässergebundene Arten sowie als Leitstruktur für Vögel und Fledermäuse: Untersucht werden sollten hier die Lärm- und Lichtauswirkungen; wichtig ist dabei auch die Erfassung der Herpetofauna sowie der Säuger.

> Korrekte Darstellung der verschiedenen Schutzgebiete im Text und in den Karten. Zu beachten ist, dass der Gehölzstreifen östlich des Cottawegs vollständig im LSG und SPA-Gebiet liegt und teilweise als Kulturdenkmal (Heinrich-Heine-Park) geschützt ist. Hieraus ergibt sich die Forderung, die im Gestaltungsplan zu erkennenden Sichtachsen zu streichen, weil ein aktives „Freihalten“ dieser Achsen im SPA-Gebiet aus rein ästhetischen Gründen untersagt ist.

> Unbedingte Verstärkung der Bemühungen, den Ausgleich vor Ort bzw. im benachbarten Auwald zu erreichen und keinesfalls auf Flächen, die keinen räumlichen Bezug zum Eingriffsort haben. Ziel der Maßnahmen muss sein, den landseitigen Biotopverbund zu verstärken. Das bedeutet, dass das Motodrom in die perspektivische Planung mit einbezogen werden muss; an dieser Stelle sollte nach dem Auslaufen des Pachtvertrags von vornherein keine Verlängerung möglich werden, sondern das Renaturieren anstehen. Perspektivisch sollte zudem ebenfalls über eine Renaturierung des Geländes Kleinmesse nachgedacht werden. Hier ist ganz allgemein zu betrachten, dass die Kleinmesse in ihrer derzeitigen Form und hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung Zweifel an der Zukunftsfähigkeit am Standort schürt. Im Interesse der Nutzer und des Schaustellergewerbes, sowie der Natur sollten die Überlegungen zu einer Verlegung der Kleinmesse an einen anderen Ort intensiviert werden.

> Hinsichtlich der geplanten 250 Stellplätze im Bereich nördlich des Straßenbahnhofes setzen wir uns dafür ein, dass diese Anlage nicht geschaffen wird, sondern das Gelände wie in Variante 1 beschrieben komplett renaturiert wird um den Biotopverbund an dieser Stelle maßgeblich zu stärken. In den Gesprächen mit RB Leipzig ist deutlich geworden, dass RB Leipzig selbst an diesen Stellplätzen überhaupt kein Interesse hat und eine Renaturierung ebenfalls begrüßt. Eine weitere Nutzung dieser anzulegenden Stellplätze für das ehemalige Zentralstadion kommt gleichfalls nicht in Betracht, da hier der Fußweg zum Stadion mehr als 500 m beträgt und damit eine Einbeziehung in Hinblick auf § 49 SächsBO ausscheidet. Für eine allenfalls temporäre Nutzung durch die Kleinmesse erscheint dieses Gebiet und die vorhandene Möglichkeit den Biotopverbund maßgeblich zu stärken als zu wertvoll. Hinzukommt, dass sich die Verkehrssituation im Knotenbereich Jahnallee bei Singulärereignissen deutlich verschärfen würde. Wir fordern daher ausdrücklich eine Streichung dieser Anlage und die dadurch mögliche Entsiegelung und spätere Renaturierung der Fläche und anschließend auch des südlichen Abschnitts der Erich-Köhn-Straße. Dies hat vor allem den Grund, dass der Biotopverbund an dieser Stelle unbedingt zu verstärken ist. Einen irgendwie gearteten Ausbau der Erich- Köhn Straße in diesen Teil lehnen wir strikt ab. Dabei ist auch zu beachten, dass bereits bislang kein zukunftsfähiges Verkehrskonzept besteht. Eine Erweiterung der Erich- Köhn Straße zur neuen Stellplatzanlage würde die Situation im Kreuzungsbereich weiter verschärfen und hätte Folgewirkung insbesondere hinsichtlich der angrenzenden Bebauung im Bereich des sog. Capa Hauses.

Bitte beteiligen Sie uns am weiteren Verfahren und senden Sie uns das Abwägungsprotokoll nach § 57 SächsNatSchG zu.
Mit freundlichen Grüßen


Jürgen Kasek, Vorsitzender

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Posted May 3, 2012

„Für einen starken Auenwald- BUND Leipzig kritisiert Arbeit der Stadt am Trainingszentrum RB Leipzig“

 

Pressemitteilung BUND, 28.03.2012

Die BUND Regionalgruppe Leipzig kritisiert die bislang vorgenommen Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Bebauung des RB Leipzig Trainingszentrums im Auenwald. Anfragen der Stadträte Udo Berger und Norman Volger haben ergeben, dass die ersten Ausgleichsmaßnahmen nicht wie zwischen den Umweltverbänden und RB verabredet in unmittelbarer Umgebung stattgefunden haben, sondern in Sommerfeld und Paunsdorf. Zwar sollen die weiteren Ausgleichsmaßnahmen in der näheren Umgebung erfüllt werden, doch wird befürchtet, die Verwaltung könnte die Absprache abermals verletzen.

„Das Vorgehen der Verwaltung verwundert uns doch stark“, so Jürgen Kasek, Vorstandsvorsitzender des BUND Leipzig. „Es gab zwischen den Verbänden und RB Leipzig eine gemeinsame Absprache mit der Zielsetzung, Ausgleichsmaßnahmen direkt im näheren Umfeld zu realisieren und den Auenwald vor Ort zu stärken. Auch der zuständige Beigeordnete Heiko Rosenthal hat damals versprochen, er werde die vorhandenen Möglichkeiten prüfen, um die getroffenen Vereinbarungen so umzusetzen. Wir haben nicht den Eindruck, dass das gerade geschieht“.

Der BUND Leipzig kritisiert vor allem dass das Verfahren von Seiten der Stadt vollkommen in-transparent ablaufe. Während es mit dem Investor eine enge Zusammenarbeit und viele Gespräche gebe, informiere die Stadt nicht über den Stand der aktuellen Planungen. Auch Bürger aus Lindenau hätten sich bereits beschwert, dass sie über den Stand der Planungen nicht informiert werden.

„Die Stadt arbeitet in dieser Hinsicht nicht kooperativ“, kritisiert auch Stadtrat Udo Berger das Verfahren.

„Wir haben uns bislang sehr kooperativ gezeigt, um mit dem Investor zusammen eine Verbesserung für die Natur vor Ort zu erreichen. Vom bisherigen Vorgehen der Stadt sind wir sehr stark enttäuscht. Sollte die Stadt die getroffenen Absprachen weiter verletzen werden wir unsere rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und über die Öffentlichkeit Druck ausüben“, so Berger weiter.

Der BUND Leipzig fordert, dass eine Ertüchtigung und irgendwie gearteter Ausbau der Erich- Köhn-Straße definitiv ausgeschlossen bleiben müssen, die weiteren Ausgleichsmaßnahmen vor Ort realisiert werden und die Stadt die Vorgänge und Planungen transparenter vorstellt.

Einen wie bislang offenbar in den Planungen enthaltenen Parkplatz an der Erich-Köhn-Straße hinter dem LVB Straßenbahnhof lehnt der BUND kategorisch ab. Diese frei werdenden Flächen sollen der Natur zur Verfügung gestellt werden.

Jürgen Kasek, Udo Berger, Bund für Umwelt und Naturschutz Regionalgruppe Leipzig

 

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Thesen zur Kriminalität in Leipzig

Viel ist in letzter Zeit über die Kriminalitätsstatistik des Freistaates Sachsen zu hören. Insbesondere interessant sind dabei die Zahlen für Leipzig. Die verschiedentlich zur Aussage führen, dass Leipzig eine Kriminalitätshochburg sei. Grund genug nach einer ersten Überprüfung der Zahlen folgende Thesen zu formulieren:

Kriminalitätsstatistik für Leipzig besagt folgendes:

  1. Leipzig liegt bei Straftaten auf 100.000 Einwohner im Mittelfeld, für Panikmache gibt es bereits daher keinen Grund
  2. Aufklärungsquote muss verbessert werden
  3. Der bekannt gegebene Anstieg der Straftaten ist vor allen Dingen auf eine Veränderung im Dunkelfeld zurückzuführen, bedeutet absolut gab es keinen Anstieg an begangenen Straftaten.
  4. Anstieg der Straftaten auf Beschaffungskriminalität zurückzuführen, ist statistisch nicht haltbar und damit eine nicht belegbare Vermutung.
  5. Anstieg der Straftaten dürfte eher mit der Sozialstruktur in der Stadt zusammenhängen.
  6.  CDU Innenminister hat  zum Teil Recht: Sachsen ist eines der sichersten Bundesländer und Leipzig ein vergleichsweise sichere Stadt.
  7. Wer auf der Klaviatur der Angst spielt, hat nicht das Wohl der Stadt im Blick sondern nur die eigene Profilierung.
  8. Härtere Strafen bekämpfen Symptome und nicht die Ursachen. Die Abschreckungswirkung von Strafen ist vergleichsweise marginal.
  9. Die Forderung nach mehr Polizei und mehr Überwachung ist reiner Populismus und wird das Problem nicht lösen.
  10. Die Debatte bleibt auf einem unerfreulichen tiefen Niveau

 
Also liebe Leser: Keine Panik. Es ist nachwievor kein Problem in Leipzig auf die Straße zu gehen. Insbesondere diejenige Gruppe an Menschen, die am meisten Angst hat (Rentner) werden so gut wie nie Opfer von Straftaten. Am vergleichsweise stärksten gefährdet sind diejenigen die am wenigsten Angst haben (männliche Jugendliche). Ergo sachlich bleiben. Abwägen, diskutieren.

Straftaten werden durch eine vernünftige Präventionsarbeit besser verhindert, als ein repressiver Staat das je könnte. Gerade in Leipzig, einer Stadt mit einem hohen Anteil, an Leistungsempfänger, sprich SGB II und CO.; bleibt die vordinglichste Aufgabe Arbeitsplätze zu schaffen und zu verhindern das die soziale Schere nicht weiter auseinander geht.

 

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Posted March 7, 2012

„ACTA aus –Demokratie an – Proteste gegen ACTA werden fortgesetzt“

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Pressemitteilung des Orgabündnisses:

Am 25.02.2012 werden die Proteste gegen das sogenannte „Anti Counterfeiting Tradement Agreement“ kurz ACTA fortgesetzt. Dazu ruft ein überparteiliches Organisationsbündnis auf. Abermals soll dann gegen eine mögliche Unterzeichnung Deutschlands demonstriert werden.

Das Bündnis ruft dazu auf, sich ab 14 Uhr auf dem Augustusplatz zu versammeln. Bereits jetzt haben über soziale Netzwerke mehr als 1000 Menschen ihr Kommen zugesagt. Am Donnerstag wird es zudem ab 19 Uhr einen Vortrag zu ACTA in der Universität geben. Treffpunkt ist dazu 19 Uhr am Büro des Stura in der Universitätsstraße.

Die Proteste sind weiterhin notwendig, da Deutschland die Ratifizierung nur vorerst ausgesetzt hat. Am 29.2.2012 tagt der EU- Ausschuss für internationalen Handel und am 1.3.2012 soll es eine öffentliche Anhörung zu ACTA geben.

Ziel der Proteste ist es, die Ratifizierung des Vertrages durch Deutschland endgültig zu stoppen um damit den Weg frei zu machen zu einer Debatte über die Zukunft des Urheberrechts. Die Proteste richten sich dabei vor allen Dingen gegen die Art und Weise des Zustande Kommens des Abkommens und den Inhalt

Denn das Abkommen stärkt einseitig die Rechte der sogenannten Rechteverwerter und zementiert ein überholtes Urheberrecht.

„Die digitale Revolution erlaubt eine Form der kulturellen Teilhabe und des Austausches, die es vor 20 und mehr Jahren nicht gab. Jede weitere Verschärfung des Urheberrechts zugunsten von Rechteinhabern ist ein Angriff auf bürgerliche Grundrechte und gefährdet die gesellschaftlichen und innovativen Entwicklungen. Das Urheberrecht muss reformiert und nicht zementiert werden.

Denn das Abkommen stärkt einseitig die Rechte der sogenannten Rechteverwerter und greift einer konstruktiven Reformierung der 100 Jahre alten Urheberrechtsgesetze vor. Somit wird vermieden, das Urheberrecht auf eine Weise an das digitale Zeitalter anzupassen, die sowohl Rechteinhabern als auch der breiten Masse der User dient.“, heißt es dazu in einem Kommunique des Bündnisses.

Bereits am 11.02.2012 waren in Leipzig über 3500 Menschen gegen ACTA auf die Straße gegangen.

Orgabündnis: ACTA ad acta Leipzig

Hintergrund:

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein internationales Handelsabkommen mit dem vordergründigen Ziel, den Handel mit gefälschten Produkten zu bekämpfen. Tatsächlich aber erweitert es die Monopolstellung der Rechteverwertungsindustrie (Patentinhaber, Verlage, Filmstudios, Musiklabels) beträchtlich.
Das Hauptproblem an ACTA ist, dass es unter Ausschluss der Öffentlichkeit (und Presse) von Regierungs- und Industrievertretern geschrieben wurde, sogar gewählte Abgeordnete der Teilnehmerländer durften nichts davon wissen – ein Lehrbeispiel für demokratiefeindliche Lobbyarbeit einiger weniger Konzerne.

ACTA bedroht die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, verstärkt die Überwachung, schränkt den Zugang zu Kultur ein und ist ein Hindernis für Innovationen. Dieses Abkommen wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geheim erarbeitet und ist undemokratisch.

Doch nicht nur das Internet ist gefährdet, auch die Realwirtschaft ist unmittelbar von ACTA betroffen und es könnte dort bei der Herstellung von beispielsweise Nahrungsmitteln und Medikamenten weitreichende Folgen haben, denn das Abkommen sorgt dafür, dass die Rechteinhaber die Gerichte dazu autorisieren können, die urheberrechtsverletztenden Waren ohne Schadensersatz vernichten zu lassen. Dadurch werden Ressourcen unnötig verschwendet.

Durch dieses Gesetz werden vermögende Firmen mit vielen Patenten zu Monopolisten, während andere Konkurrenz durch die von ACTA legitimierten Maßnahmen ausgeschaltet werden kann.

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Ist das bemalen der Straße mit Kreide eine Ordnungswidrigkeit?

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Auch hier wieder ein schönes Beispiel über den maßvollen Umgang mit Polizeiverordnungen. Der schwere Vorwurf, den erst die Staatsanwaltschaft und nunmehr die Zentrale Bußgeldstelle der Stadt verfolgt, ist dass mithilfe von Kreide eine politische Botschaft auf die Straße aufgebracht wurde. Wobei es weniger um den Inhalt der Botschaft geht, als vielmehr die Verwendung von Kreide dabei. Für die die oben genannte Behörde ist Straßenkreide offenbar ein Verstoß gegen § 6 der Polizeiverordnung der Stadt.  


 

§ 6 Polizeiverordnung der Stadt Leipzig:

§ 6 Verunreinigungen durch Wildplakatierungen und Graffiti

(1)   Es ist verboten, öffentliche Straßen, Wege und Plätze (einschl. unterirdischer Anlagen), öffentliche Grün- und Erholungsanlagen sowie die auf, an und in diesen befindlichen Einrichtungen, Bäume und Pflanzen sowie von Bahnanlagen aus sichtbare Gebäude und sonstige bauliche Anlagen unbefugt

1.      zu bemalen, zu besprühen, zu beschriften oder zu beschmieren, sofern damit nicht bereits ein Straftatbestand erfüllt ist;

2.      mit Plakaten, Anschlägen, Aufklebern, Werbemitteln oder sonstigen Beschriftungen

zu bekleben oder sonst zu versehen oder die Vornahme solcher Handlungen durch andere Personen zu veranlassen. Die Kreispolizeibehörde kann den Verursacher bzw. den Veranlasser solcher unbefugten Handlungen zur Beseitigung auf eigene Kosten verpflichten….


 

 

Die Frage ist daher, ob Straßenkreide mit Graffiti gleichgesetzt werden kann. Ich meine nein, da dies im Zweifel auch nicht der Verordnungsgeber gemeint hat. Die Zentrale Bußgeldbehörde vertritt die gegenteilige Ansicht. Entscheidung dann vor Gericht.

 

Als Anhang noch der Auszug aus meiner Stellungnahme zum Verfahren an die Stadt:

 

„….Eine Anfrage beim Ordnungsamt der Stadt und den Ratsfraktionen hat die hier vertretene Auffassung bestätigt, dass die Polizeiverordnung eben nicht auf eine Verunreinigung mit Kreide angewendet werden sollte. Dass Ordnungsamt hat dies ausdrücklich bestätigt und wäre im Verfahren vor dem Amtsgericht eben so zu hören, wie der zuständige Bürgermeister. Weiterhin ist anzufügen, dass die Zentrale Bußgeldstelle der Stadt für einen Großteil der monierten Symbole nicht zuständig ist, da es sich um privates Eigentum handelt. Relevant ist im Ergebnis nur das einzelne Straßenschild.

Angesichts der in der Akte beigelegten Fotos ist ihre Argumentation, dass eine Beeinträchtigung des Verkehrs anzunehmen sei, da ein Verkehrschild derart besprüht wurde das eine Fehlinterpretation naheliegt, nicht haltbar. Auch mit Kreide ist der Sinn und Zweck des Straßenschildes eindeutig zu erkennen.

Weiterhin ist auszuführen, dass zwischen Tathandlung und Beseitigung der Verunreinigung nicht einmal zehn Minuten vergingen. Eine Gefährdung des Verkehrs ist damit ausgeschlossen. Beseitigt wurde die Verunreinigung übrigens durch den, den Vorfall dokumentierenden Polizeibeamten.

Letztlich zur Frage des Willens des Verordnungsgebers ist es mir eine Ehre, den Willen dieses Verordnungsgebers im Verfahren durch Anhörung des zuständigen Bürgermeisters Heiko Rosenthal zu klären und gegebenenfalls Stadträte aus den einzelnen Fraktionen zum Termin mit einzuladen. Schließlich und schlussendlich sollte geklärt werden, ob die Benutzung von Kreide im Straßenraum, wie sie insbesondere in der Nähe von Schulen und Kindergärten oft praktiziert wird und im Sommer mit Vorliebe auf der Sachsenbrücke im sogenannten „Klarapark“ zu betrachten ist, tatsächlich ein Fall für die Polizeiverordnung ist. Wenn dem so sein sollte, wird bereits jetzt empfohlen die Streifentätigkeit des Ordnungsamtes in der Nähe von Schulen und Kindergärten zu verstärken….“

 

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Luftqualitätswerte für die Stadt Leipzig veröffentlicht "BUND fordert Intensivierung der Anstrengungen für eine saubere Luft"

Pressemitteilung BUND Regionalgruppe Leipzig, 01.02.2012

Nachdem in der letzten Woche die ersten Messwerte der Luftqualität für das vergangene Jahr und damit seit Einführung der Umweltzone in Leipzig veröffentlicht wurden, sieht sich die BUND Regionalgruppe Leipzig in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Bemühungen um saubere Luft in Leipzig intensiviert werden müssen.

„Die derzeit geführte Diskussion geht am Thema vorbei“, so der BUND Leipzig Vorsitzende Jürgen Kasek. „Wer von der Einführung der Umweltzone Wunderdinge erwartet hat, der hat damit bewiesen, dass er vom Thema wenig Ahnung hat. Die Umweltzone kann eine Maßnahme auf dem Weg zu einer deutlichen Senkung der Schadstoffbelastung in der Stadt sein, das allein selig machende Mittel ist sie nicht.“

Weiterhin verwies Kasek darauf, dass das Thema Luftreinhalteplan sich nicht mit der Reduzierung von Feinstaub erschöpfe, auch die Stickstoffoxidbelastung sei zu hoch. Stickstoffoxid werde in erster Linie durch den Autoverkehr emittiert und hier müsse die Stadt ansetzen.

„Wir haben im Jahr 2009 im Rahmen der Kampagne „Rußfrei für ein besseres Klima“ darauf hingewiesen, dass es auch Alternativen zur Umweltzone gibt, wie etwa die Ausweitung der verkehrsberuhigten Zonen, sektorale und temporäre Fahrverbote, die Sperrung für LWKs oder flächendeckend Tempo 30, dies alles ist im Geschrei nicht gehört worden.“

Nach Meinung der Regionalgruppe muss in Zukunft viel stärker versucht werden, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs zugunsten der Verkehrsarten des Umweltverbundes zu senken. Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV sind bei der Verkehrsplanung viel stärker zu berücksichtigen. Weiterhin schlägt der BUND der Stadt vor, ein flächendeckendes System der Parkraumbewirtschaftung einzuführen und die Preise dort restriktiv zu gestalten. Auch Imagekampagnen für den Rad- und Fußgängerverkehr sollten deutlich stärker gefördert werden, gerade in diesem Bereich weist die Stadt starke Defizite auf.

Die Erhöhung des Fahrradverkehrs am Alltagsverkehr von 14,6 % auf 18 %, wie im neuen Radverkehrsentwicklungsplan als Zielstellung formuliert, ist ein erster Schritt. Maßgeblich dabei ist jedoch, ob es der Stadt gelingt die vorgelegten Konzepte umzusetzen und gerade daran mangelt es.

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"Strafbefehlflut an der Elbe"- Dresden im Spiegel der Ereignisse

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Aktuell laufen die Vorbereitungen für die Aktionen rund um den 13.02., den Tag der Bombardierung, in und um Dresden.

Neben der Fragestellung wie die angemessene Reaktion auf den Versuch von Personen des politisch rechten Spektrums, die versuchen die Ereignisse zu instrumentalisieren, aussehen kann, eine Frage über die in Dresden seit Jahren gestritten wird, liegt das Augenmerk diesmal vor allen Dingen auch bei der Justiz.

Nachdem es im letzten Jahr zu schweren Auseinandersetzungen gekommen war, wird nach wie vor versucht die Ereignisse juristisch aufzuarbeiten. Nehmen den Verfahren die Körperverletzungsdelikte und Landfriedensbruch, als klassischer Auffangtatbestand bei Demonstrationen, betreffen geht es dabei vor allen Dingen um die Frage des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und dort § 21 VersG.

§21 VersG:

Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Betroffen davon waren über 170 Personen, die sich auf einer Kreuzung befanden, die mutmaßlich zur Route einer rechten Demonstration gehörte. Nachdem alle Demonstrationen aufgrund des polizeilichen Notstandes verboten waren, wurde die Kreuzung geräumt und gegen alle Personen denen man habhaft werden konnte, Strafverfahren eingeleitet. Einen konkreten Tatbeitrag kann dabei den einzelnen Teilnehmern nicht zugeordnet werden. Ausreichend für die Staatsanwaltschaft in Dresden ist es offensichtlich, dass sich die Personen zum Zeitpunkt der Festnahme dort befanden. Wann die Personen dort und mit welcher Motivation ankamen spielt keine Rolle mehr. So wurden auch gegen Personen vorgegangen, die erst unmittelbar vor der ihrer Festnahme dort ankamen, etwa weil sie auf dem Heimweg waren.

Nachdem ich als Rechtsanwalt von einigen Betroffenen Akteneinsicht angefordert hatte und zum Verfahren Stellung nahm, ruhte ein halbes Jahr lang der See. Eine Antwort auf meine Stellungnahme erfolgte nicht. Stattdessen wurden nahezu parallel Strafbefehle erlassen. Beim lesen der Strafbefehle fiel auf, dass die Akten nach erfolgter Einsicht offensichtlich noch erweitert worden waren. Auch dies ohne weitere Hinweise. Dass der Erlass der Strafbefehle nahezu parallel und etwa einen Monat vor dem nächsten Februar stattfindet kann Zufall sein, glauben mag ich dies nicht so recht.

Offensichtlich soll im Vorfeld versucht werden, Personen die geplant haben in Dresden an Demonstrationen teilzunehmen, bereits im Vorfeld einzuschüchtern.

Auch die Begründung der Strafbarkeit ist dabei mehr als dürftig. Konkrete Handlungen können einzelnen Personen nicht zugeordnet werden. Dazu kommt, dass sich die Staatsanwaltschaft offenbar auch nicht mit der gängigen Rechtssprechung auseinandergesetzt hat, die besagt das Gegendemonstrationen auch in Hör- und Sichtweite stattfinden dürfen. Ausgegangen wird vielmehr von einer allgemein vorliegenden Blockadeabsicht. Dabei kann diese nur bejaht werden, wenn es für die angemeldete Demonstration vollkommen unmöglich war, die Gegendemonstration zu umgehen. Dazu schweigt sich die Staatsanwaltschaft freilich aus.

Auch die Frage nach welchem Gesetz bestraft werden kann verdient Beachtung. Zum maßgeblichen Zeitpunkt galt das sächsische Versammlungsgesetz. Dies wurde durch Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshof am 19.04.2011 mit Wirkung ex tunc für nichtig erklärt. Eine Strafe nach diesem Gesetz scheidet daher aus. Der Straftatbestand im Versammlungsgesetz des Bundes ist zwar nahezu identisch weißt aber Unterschiede in der Rechtsfolge auf. Nach dem SächsVersG wird nur mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft nach Bundesdeutschen Gesetz droht eine Strafe bis zu drei Jahre. Damit wäre die Frage welche Rechtsfolge anzuwenden wäre, relevant. Zwar kann nachdem Sächs. VersG nicht bestraft werden, allerdings wäre es ein schwerer Verstoß gegen die Rechtsordnung, wenn eine Rechtsfolge Anwendung finden würde, von denen die Betroffenen nichts wussten. Auch dazu keine Aussage von der Staatsanwaltschaft.

Auch die Tatsache, dass zwischen der Aufforderung der Räumung der Kreuzung und der tatsächlichen Räumung, zwei Stunden ohne erneute Aufforderung vergingen und offenbar durchgesagt wurde, dass die Personen nur eine Ordnungswidrigkeit begehen, wird von der Staatsanwaltschaft nicht bearbeitet und verschwiegen.

Insgesamt trägt das Verfahren die Züge einer politisch intendierten Willkürhandlung bei der grundlegendes Verfahrensrecht verletzt wird. Dass das ganze in Sachsen stattfindet, passt dabei wunderbar ins Bild des Freistaates.

PS: Dass ich ein weiteres Strafverfahren in einem anderen Sachverhalt bearbeite, bei dem der Staatsanwalt die Tat im September vergangenen Jahres nach dem Sächsischen Versammlungsgesetz bestrafen will, also einen Gesetz welches es zum fraglichen Zeitpunkt nicht gab, sei dabei noch als zusätzliches Schmankerl erwähnt. Das Problem heißt Sachsen.

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Demokratie in Sachsen am Beispiel Markranstädt

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Aufruf zur Großkundgebung am 11.pdf (41 KB)
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Es gibt viele Möglichkeiten in Sachsen zu erleben, dass es in vielen Bereichen offensichtlich an demokratischen Umgangsformen mangelt. Ein besonders drastisches Beispiel ist dabei momentan Markranstädt. Markranstädt ist eine sogenannte Große Kreisstadt bei Leipzig. Die ebenso wie die meisten anderen Städten in Sachsen mit einem kontinuierlichen Einwohnerrückgang zu kämpfen hat. Nichtsdestotrotz werden fleißig neue Bebauungsgebiete ausgeschrieben und Pläne entworfen. Ob das die Bürger wollen oder nicht ist dabei primär erstmal egal. Scheint doch zu gelten, dass der Bürger am Wahltag schon genug entschieden hat und nunmehr warten solle, bis er wieder die Möglichkeit dazu bekommt. Demokratische Entscheidungskriterien in den einzelnen Planungsverfahren werden behindert oder nicht durchgeführt. Konkret geht es um die Bebauung des Ostufers des Kulkwitzer Sees. Hier ist nach Willen der Oberbürgermeisterin Frau Radon ( CDU ), für die demokratische Kultur offenbar ein Fremdwort ist, eine Eigenheimsiedlung zu errichten. Begründet wird dies damit, dass es ein Bedarf dafür gebe. Das mutet kurios an, da bislang vorhandenen Bauflächen für Eigenheime in Markranstädt nicht verkauft werden weil niemand bauen will. Auch ist die Einwohnerzahl rückläufig. Zudem sieht der Flächennutzungsplan, der Grundlage des Bebauungsplanes ist etwas anderes vor. Gegen die Bebauung fanden sich dann auch rasch viele Markranstädter zusammen, die Einwendungen geltend machten und Widerstand leisteten. Offensichtlich hat aber Frau Radon damit ein Problem. Kurzerhand wurde die erste Auslegung des B-planes, bei dem am Ende über 150 Einsprüche zustande kamen, zurückgezogen und ein neues Auslegungsverfahren gestartet. Die alten Einwendungen sollten nicht mehr gültig sein. Weiterhin wurde einer regionalen Zeitung gedroht, dass falls weiterhin kritisch über das Vorgehen berichtet werden sollte, die kommunalen Eigenbetriebe keine Anzeigen mehr schalten würden. Faktisch das aus für eine auf Anzeigen basierende Zeitung. Höhepunkt des fragwürdigen Demokratieverständnisses ist aber nunmehr der Umgang mit dem angestrebten Bürgerbegehren. Nachdem bereits nach wenigen Wochen mehr als 2000 wahlberechtigte Bürger ihre Stimmen für das Bürgerbegehren abgegeben hatten, verlegt sich Frau Radon nunmehr darauf alles in ihrer Macht stehende zu tun um ein Bürgerentscheid zu verhindern. Bislang erfolgreich.
Kurz nach dem die Unterschriften abgegeben wurden, ließ sie den Stadtrat von Markranstädt, CDU dominiert, einfach über den Bebauungsplan abstimmen und machte bei offener Prüfung des Bürgerbegehrens diesen faktisch zu Nichte. Gleichzeitig erklärte sie das Bürgerbegehren für unzulässig. Die Fragestellung sei nicht eindeutig. Die Mehrheit der Markranstädter Bürger freilich sieht das anders.
Der Umgang mit Demokratie in Markranstädt macht deutlich, dass offensichtlich keine Lehren gezogen wurden aus Stuttgart 21, zumal in Sachsen nicht. Weiterhin werden demokratische Verfahren missachtet und Bürgerbegehren gezielt behindert.
Ein wenig erinnert das an Russland. Keine Demokratie mehr. Aber die Illusion bleibt. Da es außerdem außerhalb der großen Städte passiert, scheint es auch außerhalb der öffentlichen Aufmerksamkeit stattzufinden. Daher ist es nunmehr notwendig abermals für die Demokratie auf die Straße zu gehen und die Bürger in Markranstädt zu unterstützen.

Weitere Informationen unter: http://www.biprokulki.de/index​.html
Oder: http://www.l-iz.de/Politik/Region/2011/07/Kulkwitzer-See-F%C3%BCr-B%C3%BCrger...

AM 11.08. um 17:30 Uhr auf dem Markt in Markranstädt aufstehen für Demokratie!

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