Jürgen Kasek

eratischer Eskapismus

Was geschah am Superkronik und warum es jetzt die Auseinandersetzung mit der Stadt gibt.

Sachverhalt Objekt Superkronik, Stand 20.04.11

Zur Kenntnis:

Am 18.03.2011 fand im Objekt Superkronik an einem Freitagabend eine Besichtigung des Objekts durch je einen Vertreter des Bauordnungsamtes und Ordnungsamtes in Begleitung der Polizei statt. Obwohl die anwesenden Verwaltungsmitarbeiter mehrfach darauf hingewiesen wurden, dass an diesem Tag keine öffentliche Veranstaltung durchgeführt wurde sondern eine Privatveranstaltung, die nicht genehmigungspflichtig ist, betraten die Bediensteten unter Protest des Mieters das Objekt um dieses zu überprüfen. Schwerpunkt war dabei die Feststellung eines Siegelbruches an einem Gitter, dass zwei Räume im Objekt voneinander trennt. Dabei wurde festgestellt, dass der hintere Raum verschlossen war und es sich tatsächlich um eine Privatveranstaltung handelt.

Obwohl die Anwesenden Verwaltungsmitarbeiter mehrfach darauf hingewiesen wurden, dass man bitte auf den Bevollmächtigten Rechtsanwalt warten solle, wurden neue Siegel angelegt. Der Bevollmächtigte Rechtsanwalt konnte nach seinem Eintreffen nur noch die Versiegelung feststellen. Das Verhalten der Verwaltung stellt sich als Hausfriedensbruch strafbar gem. §123 StGB dar.

Mit Schreiben vom 15.03.2011 war der Bevollmächtigte Rechtsanwalt des Mieters dem Ansinnen des Amtes nach einer erneuten Versiegelung entgegengetreten und hatte die Bauaufsichtsbehörde aufgefordert die Räume endgültig zu entsiegeln. Auf dieses Schreiben gibt es bis zum heutigen Tage keine Antwort. Auch wurde eine Versiegelung nie angedroht oder begründet. Es gibt keinen Verwaltungsakt, der die Versiegelung begründet. Ein effektiver Rechtsschutz gem. Art. 19 IV GG ist damit nicht gewährleistet. Mündlich wurde immer wieder auf die bestehende Nutzungsuntersagung des hinteren Raumes verwiesen.

Nachdem die Situation vor Ort eskalierte, meldete sich am Montag den 21.03.2011 ein Verwaltungsmitarbeiter beim Rechtsanwalt des Mieters und bat keine Klage einzureichen. Entsprechend der getroffenen Verabredung wurden Anträge für eine Sondergenehmigung zur Nutzung des hinteren Raumes beim Amt eingelegt. Dabei ging es um die Nutzung der Räume am 20. und 21.04. sowie am 23.04. und 24.04., sowie am letzten Aprilwochenende. Die Anträge wurden jeweils in dreifacher Anzahl inklusive des Security- Nachweises, einer zweiseitigen Beschreibung des geplanten Abends, sowie eines Grundrisses mit Einzeichnung der Fluchtwege und Feuerlöscher am 07.04. durch den Bevollmächtigten Rechtsanwalt eingereicht. Bereits Ende Februar wurde ein neuer Bauantrag für die Räumlichkeiten eingereicht um eine Nutzungsänderung und damit eine Legalisierung des Objekts zu erreichen. Dabei wurde von Seiten des zuständigen Sachbearbeiters des Bauordnungsamtes die Aussage getroffen, dass die Genehmigung zumindest für die erste Veranstaltung kein Problem sei. Am Mittwoch den 13.04.2011 rief der Bevollmächtigte Rechtsanwalt erneut beim Bauordnungsamt an. Es wurde die Aussage erteilt, dass die Genehmigungen gegen Zahlung der Gebühr von 120 € abgeholt werden könnten. Am Dienstag den 19.04., nachdem es keinerlei Rückmeldung von Seiten der Behörde gegeben hatte, begab sich der Bevollmächtigte Rechtsanwalt erneut zum Bauordnungsamt um gemäß der Absprachen die Genehmigungen in Empfang zu nehmen. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass die Genehmigungen nicht erteilt werden können, da der Bearbeitungszeitraum zu kurz gewesen sei. Dies gilt selbst für Veranstaltungen, die mit einem Vorlauf von dreieinhalb Wochen beantragt wurden. Ebenso wurde mitgeteilt, dass aufgrund der kurzen Zeit auch eine Nachforderung von Unterlagen nicht in Betracht komme.

Zu erwähnen ist dabei, dass zumindest die erste Veranstaltung zusammen mit der ethnografischen Sammlung des Grassi Museums stattfindet und hierfür klar eine Zustimmung signalisiert wurde.

Das Handeln der Stadt erweist sich hier in jeglicher Hinsicht als bedenklich. Deswegen ist es nunmehr angezeigt Klage gegen die Stadt zu erheben, sowie Dienstaufsichtsbeschwerden und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch einzureichen.

Der zuständige Baubürgermeister hatte noch kurzzeitig nach Intervention von Stadträten der Partei DIE LINKE; SPD und BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN erklärt, dass man einem neuen Bauantrag und den beantragten Genehmigungen sehr aufgeschlossen gegenüberstehe.

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Pressemitteilung "Superkronik" "Falsches Spiel- Stadt behindert Kulturveranstaltungen"

Am heutigen und am morgigen Abend sollte eigentlich im Kulturraum „Superkronik“ in der Karl- Heine Straße 35 ein Veranstaltungsabend mit dem Schwerpunkt „Südamerika“ und „Afrika“ stattfinden. Gezeigt werden sollten Kurzfilme, afrikanisches Essen soll serviert werden und Künstler sollten auftreten.

Extra dafür reißt der afrikanische Künstler „Spoek Mathambo“ an. Die Veranstaltungen sollten mit Unterstützung der ethnografischen Sammlung des Grassi- Museums stattfinden. Doch die Stadt sieht sich, obwohl die Veranstaltungen vor zweieinhalb Wochen beantragt wurden, offenbar nicht in der Lage eine Genehmigung zu erteilen. In einem heute zugegangen Schreiben heißt es, dass der Zeitraum zu kurz gewesen sei um entscheiden zu können. Dies betrifft sogar Veranstaltungen, die erst am Ende des Monats, dass heißt mit vier Wochen Vorlaufzeit, beantragt wurden.

Die Betreiber des Objekts sind ratlos. Noch bei der Antragstellung wurde Ihnen mitgeteilt, dass eine Genehmigung für den heutigen Abend kein Problem sei. Innerhalb der letzten Woche wurde dann mitgeteilt, dass die Genehmigungen gegen Zahlung der Bearbeitungsgebühr abgeholt werden können. Am gestrigen Tag, nachdem alle Vorbereitungen abgeschlossen waren, dann die Bombe- das Bauordnungsamt teilte mit, dass die Genehmigungen aufgrund eines zu kurzen Verfahrenszeitraums nicht erteilt werden können. Dies allerdings nur auf Nachfrage des Bevollmächtigten Rechtsanwalts Jürgen Kasek.

„Wir müssen und werden die Veranstaltungen durchführen“, erklärt Andre Sieg, Mieter und Betreiber des Objekts. „Wir haben die Absprachen eingehalten, die wir mit der Stadt getroffen haben. Innerhalb von 24 Stunden kann ich keine Veranstaltungen mehr umbuchen. Hätte die Verwaltung bereits letzte Woche mitgeteilt, dass es Probleme gibt, hätten wir zumindest noch Ausweichmöglichkeiten finden können, aber so ist das nicht möglich.“

Auch der Bevollmächtigte Rechtsanwalt Jürgen Kasek zeigte sich überrascht: “Das Verfahren der Stadt verstößt gegen elementare rechtsstaatliche Grundsätze. Der offizielle Ablehnungsbescheid ist erst heute Morgen per Fax eingegangen, nicht einmal 8 Stunden vor Beginn der Veranstaltung. Zudem wird argumentiert, dass es eine Anhörung gegeben habe, was nicht stimmt. Die Stadt verbaut hier die Möglichkeiten eines effektiven Rechtsschutzes gem. Art. 19 Abs. IV GG. Wir werden heute Eilantrag beim Verwaltungsgericht einlegen“, kündigte Rechtsanwalt Kasek an. Auch die weiteren Ablehnungspunkte halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Die Stadt lehnt aufgrund einer zu kurzen Bearbeitungszeit Veranstaltungen ab, die mit 3 bzw. 4 Wochen Vorlaufzeit beantragt wurden.

Heute wollen Stadträte der Partei Die LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Stadtrat mit den beiden zuständigen Dezernenten Rosenthal und zur Nedden reden um vielleicht doch zu einer Genehmigung zu kommen. Bereits vor 2 Wochen hatten sich Vertreter der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN an den zuständigen Dezernenten gewendet.

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die gescheiterte Abwahl - Notizen zum Abwahlverfahren des Kulturbürgermeisters in Leipzig, 20.01.2011

Am gestrigen Tage, einem Mittwoch dem 19.01., sollte der Kulturbürgermeister Leipzigs abgewählt werden. Ein Verfahren das bereits Ende des Jahres 2010 in Gang gesetzt wurde, nachdem sich die Kritik aus der Kulturszene an Kulturbürgermeister gemehrt hatte. Hinzu kam, dass Faber von politischen Strukturen in Leipzig offenbar wenig Ahnung hatte und sein Handeln auch von Naivität geprägt schien

Bereits die Einsetzung und Wahl des neuen Kulturbürgermeisters im Jahre 2009 war dabei der erste Schritt zur Demontage. Das damalige Verfahren ist mit dem Begriff politischem Ränkespiel hinreichend beschrieben. Kompetenz stand dabei nicht im Vordergrund, denn auch für die LINKE war Faber einst nur dritte Wahl und nicht etwa die Erste. Damit begann der neue Kulturbürgermeister sein Amt mit einer politischen Hypothek in einem Umfang die jedes Handeln absehbar erschweren würde. Dies allerdings war kein Verschulden des Kandidaten, sondern des durchgeführten Verfahrens. In der Folge zeigte sich, dass Faber von Argusaugen beobachtet, auch die aufgestellten Fallen dankbar annahm und sich nicht nur einmal Öffentlichkeitswirksam, vorsichtig formuliert, unglücklich ausdrückte. Das Image wurde nicht besser. Das Handeln auch nicht, was auch daran lag, dass viele Ideen aus dem Hause Faber unausgegoren wirkten und von mangelnden Kenntnissen der hiesigen Strukturen zeugten. Das daran auch der Oberbürgermeister einen gehörigen Anteil trägt – wie etwa bei der Causa Naturkundemuseum (der OBM gab die Order zu temporären Schließung aus), geschenkt. Dann wäre allerdings zu Fragen, warum Faber nicht vorher mehr Unterstützung seiner nahestehenden Partei DIE LINKE erhielt.

Es kam wie es kommen musste, ein Abwahlverfahren wurde in Gang gesetzt und Leipzigs unrühmliche Geschichte der vorzeitigen Amtsenthebung von Beigeordneten, Faber wäre der dritte in sieben Jahren gewesen, wurde fortgesetzt.

Heute wissen wir es ist nicht geschehen.

Gestern ging es nicht um die Zukunft von Leipzig, gestern ging es um Machtpolitik. Um Politik die keine Rücksicht auf die Menschen nimmt, die nur sich selbst dient. Das damit eines der letzten internationalen Aushängeschilder von Leipzig - die Kultur, beschädigt wird, wird dabei billigend in Kauf genommen. Ganz nebenbei wird mit dem unerträglichen Hinweis auf die NPD, durch einen SPD Stadtrat und DIE LINKE, diese auch noch en passant aufgewertet, denn niemand weiß wer wie in einer geheimen Wahl abgestimmt hat. Wer also behauptet man müsse gegen die Abwahl stimmen um sich nicht von der NPD abhängig zu machen, macht genau das Gegenteil. Macht seine Stimme vom Stimmverhalten der Antidemokraten abhängig. 

Das Ergebnis ist, ein Kulturbürgermeister der einen Großteil des Leipziger Stadtrates und vor allem fast geschlossen die Kulturszene gegen sich hat. Ein Oberbürgermeister der durch das Verfahren ebenso schwer beschädigt ist und einen Leipziger Stadtrat, der nachvollziehbar macht warum so viele Menschen von der Politik Abstand nehmen.

Es ist dabei müßig zu streiten, wer wie abgestimmt hat, schließlich ist die Wahl geheim. Es ist müßig darüber zu diskutieren, wer welches Interesse hätte haben können, denn ein Interesse war es nicht- das Interesse Leipzigs, dieser immer noch wunderbaren Stadt, seiner Bürger, seiner Kultur.

Gestern zeigte sich die Demokratie in Leipzig von einer wahrhaft dämonischen Seite. Wie es weitergehen soll und kann, es ist vollkommen offen.

Möglich, vielleicht sogar wünschenswert wäre es, wenn Faber von sich aus zurückziehen würde, denn die Mehrheit weiß er gegen sich, ebenso wie einen Großteil der Kulturszene. Faber könnte damit Größe beweisen und den Weg für einen echten Neuanfang frei machen. Auch der OBM sollte diese Möglichkeit für sich in Betracht ziehen, auch wenn er letztlich vor allem auch Opfer eines politischen Spiels geworden ist, dass er selbst nicht mehr zu Händeln wusste.

Leipzig ist Poesie, ist ein Traum, ist Kultur. Nunmehr ist es eine Tragödie. Ob dieses Stück ein überzeugendes Ende findet, man muss es bezweifeln.

Als Bürger dieser Stadt, der hier geboren ist, hier lebt, der diese, seine Stadt kennt und liebt, bin ich nicht nur beschämt, ich bin betrübt und letztlich auch voller Zorn.

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