Was geschah am Superkronik und warum es jetzt die Auseinandersetzung mit der Stadt gibt.
Sachverhalt Objekt Superkronik, Stand 20.04.11
Zur Kenntnis:
Obwohl die Anwesenden Verwaltungsmitarbeiter mehrfach darauf hingewiesen wurden, dass man bitte auf den Bevollmächtigten Rechtsanwalt warten solle, wurden neue Siegel angelegt. Der Bevollmächtigte Rechtsanwalt konnte nach seinem Eintreffen nur noch die Versiegelung feststellen. Das Verhalten der Verwaltung stellt sich als Hausfriedensbruch strafbar gem. §123 StGB dar.
Mit Schreiben vom 15.03.2011 war der Bevollmächtigte Rechtsanwalt des Mieters dem Ansinnen des Amtes nach einer erneuten Versiegelung entgegengetreten und hatte die Bauaufsichtsbehörde aufgefordert die Räume endgültig zu entsiegeln. Auf dieses Schreiben gibt es bis zum heutigen Tage keine Antwort. Auch wurde eine Versiegelung nie angedroht oder begründet. Es gibt keinen Verwaltungsakt, der die Versiegelung begründet. Ein effektiver Rechtsschutz gem. Art. 19 IV GG ist damit nicht gewährleistet. Mündlich wurde immer wieder auf die bestehende Nutzungsuntersagung des hinteren Raumes verwiesen.
Nachdem die Situation vor Ort eskalierte, meldete sich am Montag den 21.03.2011 ein Verwaltungsmitarbeiter beim Rechtsanwalt des Mieters und bat keine Klage einzureichen. Entsprechend der getroffenen Verabredung wurden Anträge für eine Sondergenehmigung zur Nutzung des hinteren Raumes beim Amt eingelegt. Dabei ging es um die Nutzung der Räume am 20. und 21.04. sowie am 23.04. und 24.04., sowie am letzten Aprilwochenende. Die Anträge wurden jeweils in dreifacher Anzahl inklusive des Security- Nachweises, einer zweiseitigen Beschreibung des geplanten Abends, sowie eines Grundrisses mit Einzeichnung der Fluchtwege und Feuerlöscher am 07.04. durch den Bevollmächtigten Rechtsanwalt eingereicht. Bereits Ende Februar wurde ein neuer Bauantrag für die Räumlichkeiten eingereicht um eine Nutzungsänderung und damit eine Legalisierung des Objekts zu erreichen. Dabei wurde von Seiten des zuständigen Sachbearbeiters des Bauordnungsamtes die Aussage getroffen, dass die Genehmigung zumindest für die erste Veranstaltung kein Problem sei. Am Mittwoch den 13.04.2011 rief der Bevollmächtigte Rechtsanwalt erneut beim Bauordnungsamt an. Es wurde die Aussage erteilt, dass die Genehmigungen gegen Zahlung der Gebühr von 120 € abgeholt werden könnten. Am Dienstag den 19.04., nachdem es keinerlei Rückmeldung von Seiten der Behörde gegeben hatte, begab sich der Bevollmächtigte Rechtsanwalt erneut zum Bauordnungsamt um gemäß der Absprachen die Genehmigungen in Empfang zu nehmen. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass die Genehmigungen nicht erteilt werden können, da der Bearbeitungszeitraum zu kurz gewesen sei. Dies gilt selbst für Veranstaltungen, die mit einem Vorlauf von dreieinhalb Wochen beantragt wurden. Ebenso wurde mitgeteilt, dass aufgrund der kurzen Zeit auch eine Nachforderung von Unterlagen nicht in Betracht komme.
Zu erwähnen ist dabei, dass zumindest die erste Veranstaltung zusammen mit der ethnografischen Sammlung des Grassi Museums stattfindet und hierfür klar eine Zustimmung signalisiert wurde.
Das Handeln der Stadt erweist sich hier in jeglicher Hinsicht als bedenklich. Deswegen ist es nunmehr angezeigt Klage gegen die Stadt zu erheben, sowie Dienstaufsichtsbeschwerden und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch einzureichen.
Der zuständige Baubürgermeister hatte noch kurzzeitig nach Intervention von Stadträten der Partei DIE LINKE; SPD und BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN erklärt, dass man einem neuen Bauantrag und den beantragten Genehmigungen sehr aufgeschlossen gegenüberstehe.
