Jürgen Kasek

eratischer Eskapismus

Was geschah am Superkronik und warum es jetzt die Auseinandersetzung mit der Stadt gibt.

Sachverhalt Objekt Superkronik, Stand 20.04.11

Zur Kenntnis:

Am 18.03.2011 fand im Objekt Superkronik an einem Freitagabend eine Besichtigung des Objekts durch je einen Vertreter des Bauordnungsamtes und Ordnungsamtes in Begleitung der Polizei statt. Obwohl die anwesenden Verwaltungsmitarbeiter mehrfach darauf hingewiesen wurden, dass an diesem Tag keine öffentliche Veranstaltung durchgeführt wurde sondern eine Privatveranstaltung, die nicht genehmigungspflichtig ist, betraten die Bediensteten unter Protest des Mieters das Objekt um dieses zu überprüfen. Schwerpunkt war dabei die Feststellung eines Siegelbruches an einem Gitter, dass zwei Räume im Objekt voneinander trennt. Dabei wurde festgestellt, dass der hintere Raum verschlossen war und es sich tatsächlich um eine Privatveranstaltung handelt.

Obwohl die Anwesenden Verwaltungsmitarbeiter mehrfach darauf hingewiesen wurden, dass man bitte auf den Bevollmächtigten Rechtsanwalt warten solle, wurden neue Siegel angelegt. Der Bevollmächtigte Rechtsanwalt konnte nach seinem Eintreffen nur noch die Versiegelung feststellen. Das Verhalten der Verwaltung stellt sich als Hausfriedensbruch strafbar gem. §123 StGB dar.

Mit Schreiben vom 15.03.2011 war der Bevollmächtigte Rechtsanwalt des Mieters dem Ansinnen des Amtes nach einer erneuten Versiegelung entgegengetreten und hatte die Bauaufsichtsbehörde aufgefordert die Räume endgültig zu entsiegeln. Auf dieses Schreiben gibt es bis zum heutigen Tage keine Antwort. Auch wurde eine Versiegelung nie angedroht oder begründet. Es gibt keinen Verwaltungsakt, der die Versiegelung begründet. Ein effektiver Rechtsschutz gem. Art. 19 IV GG ist damit nicht gewährleistet. Mündlich wurde immer wieder auf die bestehende Nutzungsuntersagung des hinteren Raumes verwiesen.

Nachdem die Situation vor Ort eskalierte, meldete sich am Montag den 21.03.2011 ein Verwaltungsmitarbeiter beim Rechtsanwalt des Mieters und bat keine Klage einzureichen. Entsprechend der getroffenen Verabredung wurden Anträge für eine Sondergenehmigung zur Nutzung des hinteren Raumes beim Amt eingelegt. Dabei ging es um die Nutzung der Räume am 20. und 21.04. sowie am 23.04. und 24.04., sowie am letzten Aprilwochenende. Die Anträge wurden jeweils in dreifacher Anzahl inklusive des Security- Nachweises, einer zweiseitigen Beschreibung des geplanten Abends, sowie eines Grundrisses mit Einzeichnung der Fluchtwege und Feuerlöscher am 07.04. durch den Bevollmächtigten Rechtsanwalt eingereicht. Bereits Ende Februar wurde ein neuer Bauantrag für die Räumlichkeiten eingereicht um eine Nutzungsänderung und damit eine Legalisierung des Objekts zu erreichen. Dabei wurde von Seiten des zuständigen Sachbearbeiters des Bauordnungsamtes die Aussage getroffen, dass die Genehmigung zumindest für die erste Veranstaltung kein Problem sei. Am Mittwoch den 13.04.2011 rief der Bevollmächtigte Rechtsanwalt erneut beim Bauordnungsamt an. Es wurde die Aussage erteilt, dass die Genehmigungen gegen Zahlung der Gebühr von 120 € abgeholt werden könnten. Am Dienstag den 19.04., nachdem es keinerlei Rückmeldung von Seiten der Behörde gegeben hatte, begab sich der Bevollmächtigte Rechtsanwalt erneut zum Bauordnungsamt um gemäß der Absprachen die Genehmigungen in Empfang zu nehmen. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass die Genehmigungen nicht erteilt werden können, da der Bearbeitungszeitraum zu kurz gewesen sei. Dies gilt selbst für Veranstaltungen, die mit einem Vorlauf von dreieinhalb Wochen beantragt wurden. Ebenso wurde mitgeteilt, dass aufgrund der kurzen Zeit auch eine Nachforderung von Unterlagen nicht in Betracht komme.

Zu erwähnen ist dabei, dass zumindest die erste Veranstaltung zusammen mit der ethnografischen Sammlung des Grassi Museums stattfindet und hierfür klar eine Zustimmung signalisiert wurde.

Das Handeln der Stadt erweist sich hier in jeglicher Hinsicht als bedenklich. Deswegen ist es nunmehr angezeigt Klage gegen die Stadt zu erheben, sowie Dienstaufsichtsbeschwerden und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch einzureichen.

Der zuständige Baubürgermeister hatte noch kurzzeitig nach Intervention von Stadträten der Partei DIE LINKE; SPD und BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN erklärt, dass man einem neuen Bauantrag und den beantragten Genehmigungen sehr aufgeschlossen gegenüberstehe.

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Pressemitteilung "Superkronik" "Falsches Spiel- Stadt behindert Kulturveranstaltungen"

Am heutigen und am morgigen Abend sollte eigentlich im Kulturraum „Superkronik“ in der Karl- Heine Straße 35 ein Veranstaltungsabend mit dem Schwerpunkt „Südamerika“ und „Afrika“ stattfinden. Gezeigt werden sollten Kurzfilme, afrikanisches Essen soll serviert werden und Künstler sollten auftreten.

Extra dafür reißt der afrikanische Künstler „Spoek Mathambo“ an. Die Veranstaltungen sollten mit Unterstützung der ethnografischen Sammlung des Grassi- Museums stattfinden. Doch die Stadt sieht sich, obwohl die Veranstaltungen vor zweieinhalb Wochen beantragt wurden, offenbar nicht in der Lage eine Genehmigung zu erteilen. In einem heute zugegangen Schreiben heißt es, dass der Zeitraum zu kurz gewesen sei um entscheiden zu können. Dies betrifft sogar Veranstaltungen, die erst am Ende des Monats, dass heißt mit vier Wochen Vorlaufzeit, beantragt wurden.

Die Betreiber des Objekts sind ratlos. Noch bei der Antragstellung wurde Ihnen mitgeteilt, dass eine Genehmigung für den heutigen Abend kein Problem sei. Innerhalb der letzten Woche wurde dann mitgeteilt, dass die Genehmigungen gegen Zahlung der Bearbeitungsgebühr abgeholt werden können. Am gestrigen Tag, nachdem alle Vorbereitungen abgeschlossen waren, dann die Bombe- das Bauordnungsamt teilte mit, dass die Genehmigungen aufgrund eines zu kurzen Verfahrenszeitraums nicht erteilt werden können. Dies allerdings nur auf Nachfrage des Bevollmächtigten Rechtsanwalts Jürgen Kasek.

„Wir müssen und werden die Veranstaltungen durchführen“, erklärt Andre Sieg, Mieter und Betreiber des Objekts. „Wir haben die Absprachen eingehalten, die wir mit der Stadt getroffen haben. Innerhalb von 24 Stunden kann ich keine Veranstaltungen mehr umbuchen. Hätte die Verwaltung bereits letzte Woche mitgeteilt, dass es Probleme gibt, hätten wir zumindest noch Ausweichmöglichkeiten finden können, aber so ist das nicht möglich.“

Auch der Bevollmächtigte Rechtsanwalt Jürgen Kasek zeigte sich überrascht: “Das Verfahren der Stadt verstößt gegen elementare rechtsstaatliche Grundsätze. Der offizielle Ablehnungsbescheid ist erst heute Morgen per Fax eingegangen, nicht einmal 8 Stunden vor Beginn der Veranstaltung. Zudem wird argumentiert, dass es eine Anhörung gegeben habe, was nicht stimmt. Die Stadt verbaut hier die Möglichkeiten eines effektiven Rechtsschutzes gem. Art. 19 Abs. IV GG. Wir werden heute Eilantrag beim Verwaltungsgericht einlegen“, kündigte Rechtsanwalt Kasek an. Auch die weiteren Ablehnungspunkte halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Die Stadt lehnt aufgrund einer zu kurzen Bearbeitungszeit Veranstaltungen ab, die mit 3 bzw. 4 Wochen Vorlaufzeit beantragt wurden.

Heute wollen Stadträte der Partei Die LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Stadtrat mit den beiden zuständigen Dezernenten Rosenthal und zur Nedden reden um vielleicht doch zu einer Genehmigung zu kommen. Bereits vor 2 Wochen hatten sich Vertreter der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN an den zuständigen Dezernenten gewendet.

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